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Anlieferungen von Containern und lokalen Waren
in Zollfreizonen zum Schiff

Jede Anlieferung von Waren und Material an ein Schiff in einem fremden Hafen bedeutet eine besondere Herausforderung.

Je größer die Lieferung ist – dies gilt speziell bei Getränken und Lebensmitteln – desto umfangreicher ist der Katalog der zu beachtenden Punkte. Kommen die Waren beispielsweise per Container aus einem anderen Land, dann ist eine professionelle Abwicklung erforderlich, um Probleme mit den örtlichen Behörden und damit materielle Einbußen zu vermeiden.

Was ist zu beachten, wenn Lebensmittel und andere Waren per Container in ein fremdes Land gebracht (dem Schiff "nachgeflogen") werden?

  1. Auswahl des Spediteurs. Zu prüfen ist, ob die Container satellitenüberwacht sind, ob der Spediteur im Zielhafen eine eigene Niederlassung unterhält oder ob der Container direkt von der Hafenagentur übernommen werden muss.
  2. Der Container sollte den Zielhafen etwa fünf Tage vor der Schiffsankunft erreichen.
  3. Es ist zu prüfen, ob die Ware ausreichend versichert ist.
  4. Die Hafenagentur muss den genauen Liegeplatz unter Berücksichtigung der Gezeiten schriftlich bestätigen. Nur dann ist sicherzustellen, dass die Ladung termingerecht an der vorgesehenen Pier übernommen werden kann.
  5. Es muss genau abgeklärt werden, ob die Waren in das Bestimmungsland eingeführt werden dürfen und ob ein Schiff die Waren in der Zollfreizone aufnehmen darf. Oft werden Herkunfts- oder Unbedenklichkeitsnachweise erwartet (zum Beispiel für Fleisch).
  6. Auswahl der Hafenagentur, die bei der Freimachung des Containers behilflich sein muss.
  7. Es ist sicherzustellen, dass am Tag der Lieferung kein lokaler Feiertag oder sonstige Hindernisse die Anlieferung blockieren.
  8. Die Gewerkschaft muss informiert werden. Sie beansprucht oft das Recht, die Hafenarbeiter einzuteilen.
  9. Bestellung von Hafenarbeitern, Staplern und im Bedarfsfall Kränen.
  10. Es müssen genaue Angaben gemacht werden, wie eine Lieferung an das jeweilige Schiff zu übergeben ist.
  11. Aus Kühlcontainern müssen die Temperaturmesszettel entnommen werden.
  12. Es ist abzuklären, wer das Zollsiegel des Containers brechen darf. In den meisten Fällen – aber nicht immer - muss das der Zoll erledigen.
  13. Es muss geprüft werden, ob die Zollbehörden zum Öffnen des Containers zu bestellen sind.
  14. Es ist Sorge zu tragen, dass die Ladezonen abgesichert werden, damit keine Drittpersonen zu Schaden kommen.
  15. Wichtig ist die genaue Kontrolle der Ladezeit, damit die Rechnung korrekt ausgestellt werden kann.

UNSER SERVICE:

  1. In unserer Hafenagentenliste können Sie die für Sie geeignete Agentur ausfindig machen.
  2. Auf Wunsch wählen wir gern die Ihren Bedürfnissen entsprechende Agentur aus.
  3. Wir klären sämtliche Fragen im Zusammenhang mit der Anlieferung Ihrer Waren oder Ihres Containers unter Berücksichtigung der Verhältnisse und Vorschriften im Zielhafen.
  4. Wir managen für Sie die komplette Lieferung bis zum Erreichen des Ziels.

Was ist zu beachten, wenn Lebensmittel oder andere Waren in einem fremden Land gekauft werden?

  1. Der Schiffshändler muss rechzeitig ausgewählt werden.
  2. Der Schiffshändler muss über die genaue Schiffsankunft und über den bereits ausgewählten Hafenagenten informiert werden.
  3. Die Hafenagentur ist rechtzeitig zu informieren, wenn eine lokale Lieferung geordert ist.
  4. Die mit dem Schiffshändler ausgehandelten Preise müssen genau fixiert werden.
  5. Der Standard der Ware ist zu definieren, zum Beispiel "1A American".
  6. In wenig entwickelten Ländern macht es Sinn, auch die Art der Verpackung festzulegen, um Lager- oder Hygieneprobleme in später anzulaufenden Häfen zu vermeiden.
  7. Die Art der Bezahlung und das Zahlungsziel sind festzulegen.
  8. Es ist zu überprüfen, ob am Tag der Anlieferung kein lokaler Feiertag oder sonstige Hindernisse die Lieferungen blockieren könnten.
  9. Im Interesse eine reibungslosen Abwicklung ist die Gewerkschaft zu kontaktieren. Oft beanspruchen Gewerkschaften das Recht, die Hafenarbeiter bereitzustellen.
  10. Bestellung von Hafenarbeitern, Staplern und Kränen (wenn erforderlich) über die Hafenagentur.
  11. Genaue Angaben über die Möglichkeiten, eine Lieferung auf das entsprechende Schiff zu bekommen.
  12. Entnahme des Temperaturmesszettel (bei gekühlter Ware). Temperaturmessung der entgegengenommenen Waren.
  13. Abklären, wer die Ladebereiche absichert, damit keine Drittpersonen zu Schaden kommen.
  14. Genaue Kontrolle der Ladezeit, damit die Rechnung korrekt ausgestellt wird.

UNSER SERVICE

  1. Aus unserer Hafenliste können Sie den für Ihren Bedarf geeigneten Schiffshändler herausfinden.
  2. Wir wählen für Sie den für Ihren Bedarf geeigneten Schiffshändler aus.
  3. Wir klären und bearbeiten für Sie sämtliche Fragen bezüglich der geplanten Lieferung.
  4. Wir managen für Sie die komplette Lieferung über die gesamte Transportstrecke bis zur Übergabe an das Schiff.

Grundsätzlich ist festzustellen, dass die Anlieferung von Waren auf ein Schiff in fremden Ländern ein hohes Maß an praktischer Erfahrung verlangt.
Diese Erfahrung garantiert Ihnen:

  1. Das beste Preis-/Leistungsverhältnis zu bekommen.
  2. Überflüssige und lästige Probleme mit örtlichen Behörden zu vermeiden.
  3. Hintergründe und Zusammenhänge zu kennen, um zuverlässig entscheiden zu können, welche Hafenagentur am besten mit welchem Schiffshändler kooperiert.

Wave-Conn.com unterstützt Sie gern und stellt Ihnen die für Ihre Bedürfnisse optimalen Verbindungen her.

 
 

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